Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1. Abschluss

Leistungen der KEKOM GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit Beginn der Ausführung unserer Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind - soweit auf ihnen nichts anderes vermerkt ist - unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird oder bereits ausgeführt ist. Sämtliche mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber und die Kekom GmbH.

2. Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte

Die Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungsdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben und auch für die Statik trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.

3. Gestellung von Wasser, Strom und Gerüsten

Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gerüste sind bei Bedarf in erforderlicher Menge und Größe nach den Vorschriften der BBG flir die Dauer der Arbeit vorzuhalten. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technischen Daten zu gewährleisten: Wasserdruck: I bar (an der Arbeitsstelle), Strom bei Bohrarbeiten: 220 | 380 V 16 AmpereStrom bei Säge- und Schneidarbeiten: 380 V 35 Ampere. Kann Wasser und Energie oder Gerüst vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dies rechtzeitig mitzuteilen, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden kann.

4. Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten

Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Auftraggeber unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer aktuelle Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für Umbauten von Rüstungen, sowie bauseitiges Nicht-Beachten der Unfallverhütungsvorschriften. Kann der Auftraggeber durch Umstände, welcher der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angaben der Bohrdurchmesser, Wartezeiten entstehen sollten.

5. Baustellenverkehr

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass unsere Fahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

6. Sondergenehmigungen

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen einzuholen.

7. Wiederbeschaffungspreis

Durch chemische, thermische oder radioaktive Einwirkungen ganz oder teilweise unbrauchbar gewordene Geräte oder Werkzeuge sind vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen bzw., durch Zeitmiete bis zur Wiedergestellung abzugelten.

8. Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind — sinngemäß zu VOB, Teil A, 13, 14 - ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Haftung

Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten der Kekom GmbH zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann vom Auftragnehmer nicht übernommen werden; auch nicht, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte, oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann auch nicht durch sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Die Firma Kekom GmbH haftet nicht für Schäden, die sich durch Veränderungen in der Statistik ergeben, wenn bei Bohrungen oder Sägeschnitten, Betonstahl oder sonstiger Baustahl durchgetrennt oder abgeschnitten wird. Die Statik ist vor Arbeitsbeginn des Auftragnehmers vom Auftraggeber auf Ihre Durchführbarkeit der Leistung eigenverantwortlich zu prüfen.

10. Lieferfristen und Liefertermine

Die von der KEKOM GmbH genannten Termine sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Termine für die Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn die KEKOM GmbH diese schriftlich bei Vertragsschluss als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt. Höhere Gewalt, oder Ausfall eines Mitarbeiters durch Krankheit, oder eventuell Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen uns zu zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Ausführung unserer Leistung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, wie z.B. Feuer, Mangel an Rohmaterial, Behinderung der Verkehrswege etc. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist die Leistung erbringen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten.

11. Vorbehalte

Ergibt sich nach Ausführungsbeginn der Arbeiten, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung. Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum, gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir als Auftragnehmer berechtigt, Nachforderungen oder auch vom Auftrag zurückzutreten.

12. Rechnungsbelegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage unseres Angebots und der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug Fällig, Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung füllig.

13. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amtsgericht Köln oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht. Für Klagen in Wechsel- oder Scheckprozessen ist Gerichtsstand nur Köln. Alle Inlandsund Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.